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Informationen

Heilmittelverordnungen der gesetzlichen Krankenkassen

  • Die Therapie muss spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum in unserer Praxis begonnen werden.

  • Die laufende Behandlungsserie darf bei Krankheit oder Urlaub für maximal 10 Tage unterbrochen werden.

  • Die Verordnung ist nur gültig mit Stempel und Unterschrift des Arztes.

  • Ist eine Änderung auf der Verordnung notwendig (z.B. Hausbesuch nicht angekreuzt) ist diese Änderung mit Datum, Unterschrift und Stempel des Arztes zu versehen und auch nur dann gültig.

  • Nur das verordnete Heilmittel ist zu erbringen. (Ist z.B. Krankengymnastik verordnet, können nicht Massage und Fango erbracht werden)

Osteopathie & Physiotherapie

  • Physiotherapeuten dürfen nur im Delegationsverfahren osteopathisch tätig sein. Vor Beginn der ersten Behandlung in der Praxis lassen Sie sich bitte ein Privatrezept von ihrem Arzt oder Heilpraktiker für eine osteopathische Behandlung ausstellen und

  • die Kosten einer osteopathischen Behandlung werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und dürfen auch nicht über eine Heilmittelverordnung von Krankengymnastik oder manuelle Therapie abgerechnet werden.

  • Bitte haben Sie Verständnis, dass ihnen unentschuldigte nicht wahrgenommene Termine oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine (24 Stunden vorher) privat in Rechnung gestellt werden können.

  • Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Therapie zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis und zum Therapieablauf.

Ersttermin - Was sie mitbringen sollten

Idealerweise bringen Sie sportliche und bequeme Kleidung mit. An die bewilligte Verordnung Ihres Artzes für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene Röntgenaufnahmen.

Kostenübernahme - Wir helfen gerne weiter

Bei Fragen zum Thema Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse informieren wir Sie gerne vor Ort oder per Telefon. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Therapiezeiten - Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

Termine können individuell nach Ihren Wünschen mit dem jeweiligen Therapeuten vereinbart werden. Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten.

Terminabsagen- und verschiebungen

Terminvereinbarungen sind verbindlich! In Ausnahmefällen können Termine, die mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn mit entsprechender Begründung abgesagt bzw. verschoben werden. Anderenfalls sind wir vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, Ihnen diese als „Ausfallshonorar“ privat in Rechnung zu stellen; die Kosten hierfür entsprechen den für diesen Termin vorgehaltenen Therapieleistungen.

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Terminänderungen
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